StartIn den AusschüssenAusschuss für Rechts- und Verfassungsfragen

Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen

In der Landesregierung ist das Justizministerium eher unter „ferner liefen“ aufgeführt. Der entsprechende Ausschuss des Landtages, der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen (AfRuV), kurz Rechtsausschuss, ist jedoch ein Querschnitts-Ausschuss: Für jedes Gesetz, das durch den Landtag geht, ist er mitberatend. Er gibt Stellungnahmen zu den Gesetzesentwürfen der jeweils federführenden Ausschüsse ab.

Die ureigenen Themen des Ausschusses sind die Justizverwaltung und der Strafvollzug, dazu Themen wie Prävention, Streitschlichtung und Mediation, Opferhilfe, Opferschutz und Täter-Opfer-Ausgleich, Gerichtsvollzieherwesen und Rechtliche Betreuung.

Im ersten halben Jahr der neuen Legislaturperiode hat sich der Rechtsausschuss u.a. mit folgenden Themen beschäftigt:

  • Aufnahme von Kinderrechten in die niedersächsische Verfassung
  • Änderungen der Vorschriften über Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
  • Zusammensetzung und Organisation des Landesrechnungshofes
  • Die Arbeitssituation in den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten
  • Änderung des niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes
  • Änderung des Verfassungsschutzgesetzes
 
 

 
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