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Anfragen

Jürgen Krogmann im Plenum

Die Abgeordneten können Anfragen an die Landesregierung richten. Die Anfrage eines einzelnen Abgeordneten ist eine Kleine Anfrage. Häufig wird eine Kleine Anfrage auch von mehreren Abgeordneten gestellt.

Kleine Anfragen werden in der Regel zur mündlichen Beantwortung im Rahmen der Fragestunde gestellt. Die Antwort findet sich dann im Protokoll der entsprechenden Sitzung.

Es ist aber auch möglich, eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung zu stellen. Dann wird eine eigene Drucksache mit der Antwort erstellt.



Schließen sich eine gesamte Fraktion oder mindestens zehn Mitglieder des Landtages zusammen, können sie eine Große Anfrage an die Landesregierung richten. Diese wird immer schriftlich beantwortet und zusätzlich im Landtag diskutiert.

Im Rahmen dieser Diskussion können die Abgeordneten auch Zusatzfragen stellen, um detailliertere Auskünfte zu erhalten oder verwandte Themen anzusprechen.

Diese Anfragen habe ich - allein oder gemeinsam mit anderen Abgeordneten - bislang gestellt (entscheidend ist das Datum der Antwort):

 
 

 
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