Die politische Arbeit im Landtag
Das Plenum des Landtages ist der Ort, an dem die die politische Arbeit des Parlaments für die Öffentlichkeit dargestellt wird.
Reden
In Reden erläutern die Mitglieder der Regierung und des Landtages (die wiederum Vertreterinnen und Vertreter ihrer jeweiligen Fraktion sind) ihre Positionen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Sitzungen auf der Zuschauertribüne verfolgen. Außerdem wird über die Sitzungen ein Wortprotokoll (stenografischer Bericht) geführt, das anschließend für die Öffentlichkeit zugänglich ist.
Anfragen
Jede Anfrage von Abgeordneten des Landtages muss von der Landesregierung beantwortet werden. Es geht z.B. darum, Sachverhalte zu klären oder die Meinung der Landesregierung zu einem bestimmten Thema zu erkunden.
Mit gezielten Anfragen kann man die Regierung dazu bewegen, Farbe zu bekennen. Die Antworten werden - auch für die Öffentlichkeit - schriftlich festgehalten: bei Anfragen zur mündlichen Beantwortung in den Protokollen des Landtags, bei Anfragen zur schriftlichen Beantwortung in den Landtagsdrucksachen.
Anträge
Die Abgeordneten bzw. Fraktionen sowie die Ministerien können Anträge zur Beratung und Beschlussfassung einbringen.
Drucksachen
Jeder schriftliche Vorgang (Gesetzesentwürfe, Anträge, schriftliche Berichte, Anfragen und Antworten) findet seinen Niederschlag in einer Landtagsdrucksache. Die Landtagsdrucksachen sind fortlaufend nummeriert.
Geschäftsordnung
Der Landtag legt seine "Spielregeln" in der Geschäftsordnung fest. Sie bildet gemeinsam mit der Niedersächsischen Verfassung, dem Abgeordnetengesetz sowie dem Wahlgesetz und dem Volksabstimmungsgesetz den Rahmen für die Politik in Niedersachsen.













