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Vollbeschäftigung im niedersächsischen Justizvollzug?

05. März 2009 0 Kommentare

Die Inhaftierten im niedersächsischen Justizvollzug sind zur Arbeit verpflichtet. Als Antwort auf eine Kleine Anfrage hat sich das Justizministerium jetzt zur Beschäftigungsquote in den Anstalten und zu den Auswirkungen der Wirtschaftskrise geäußert.

Danach bewegt sich die Beschäftigungsquote landesweit bei 75 Prozent, allerdings mit starken Schwankungen zwischen den einzelnen Anstalten und Abteilungen. Diese Quote liegt nach Auskunft des Ministers über dem Schnitt aller Bundesländer.

Um eventuelle Auswirkungen der Wirtschaftkrise abzufangen, wurde bereits die Akquise von Aufträgen verstärkt.

Verfügbare Downloads Format Größe
Wortlaut der Anfrage und der Antwort des Ministers PDF 216 KB

Innen- und RechtspolitikNiedersachsenWirtschaft

 

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