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Bahnübergänge: Land sieht sich in der Pflicht

27. März 2009 0 Kommentare

Auf Anfrage von Jürgen Krogmann hat das niedersächsische Wirtschaftsministerium erklärt, es werde sich an den Kosten für die Beseitigung höhengleicher Bahnübergänge beteiligen.

Das Geld soll nicht aus den Mitteln der Landesnahverkehrsgesellschaft kommen, sondern direkt vom Land Niedersachsen. Gemäß dem so genannten Entflechtungsgesetz können Kosten, die normalerweise von der Kommune selbst zu tragen wären, bezuschusst werden.

Im Zusammenhang mit dem Jade-Weser-Port hat das Wirtschaftsministerium für die Beseitigung höhengleicher Bahnübergänge diesen Fördersatz auf den Höchstwert von 75 Prozent festgelegt. Die Kosten für die Stadt Oldenburg werden sich also auf ein Viertel reduzieren.

Das weitere Vorgehen für den Bahnübergang Alexanderstraße ist jetzt abhängig davon, dass die Stadt Oldenburg eine städtebauliche Planung vorlegt. Die Bahnübergänge Stedinger Straße und Staustraße sollen gemeinsam mit der Eisenbahnbrücke über die Hunte angegangen werden.

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Anfrage und Antwort (Ausschnitt aus dem Plenarprotokoll vom 27.3.2009) PDF 58 KB

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