SPD fordert nach Anhörung Nachbesserungen am Versammlungsgesetz
07. April 2010 0 KommentareFür den von CDU und FDP eingebrachten Entwurf eines Versammlungsgesetzes für Niedersachsen besteht nach Ansicht der SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag erheblicher Nachbesserungsbedarf. Dies habe die Anhörung im Innenausschuss des Landtages ergeben.
„Der Gesetzentwurf greift durch zahlreiche Regelungen unzulässig in das Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger auf freie Versammlung ein. Darüber hinaus macht er Veranstaltern, Polizei und Kommunen mit seinen bürokratischen Regelungen das Leben schwer“, so der SPD-Innenpolitiker Jürgen Krogmann am Mittwoch in Hannover. Die SPD-Fraktion fordere deutliche Nachbesserungen. „So darf das Gesetz nicht in Kraft treten“, sagte Krogmann nach der Anhörung.
Problematisch seien unter anderem die vielfältigen neuen Auflagen für Veranstalter von Demonstrationen. „Wer demonstrieren möchte, muss künftig schon bei kleinsten Verstößen gegen Auflagen mit deftigen Bußgeldern rechnen. Das wird Bürgerinnen und Bürger davon abhalten, ihr Grundrecht wahrzunehmen“, so Krogmann. In Frage stehe nach Ansicht verschiedener Experten auch, ob die Regelungen zu Bild- und Tonaufzeichnungen durch die Polizei in der vorliegenden Form mit der Verfassung vereinbar seien, berichtete Krogmann aus der Anhörung.
Als „nicht mehr zeitgemäß“ bezeichnete der SPD-Innenpolitiker die Bannmeile rund um den Landtag. „In den Anfängen der Parlamentarischen Demokratie in Deutschland Anfang des 20. Jahrhunderts gab es ein Bedürfnis, das Parlament gegen den Druck der Straße abzuschotten. Heute gilt es eher, den Eindruck der Bürgerferne zu vermeiden und sich zu öffnen. Ein modernes Parlament sollte mit Protesten vor seiner eigenen Haustür souverän umgehen können, wie das in anderen Bundesländern schon der Fall ist“, sagte Krogmann. Selbst von den Befürwortern der Bannmeile habe es keine stichhaltigen Argumente für die Beibehaltung gegeben.
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