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Feuerwehr ohne Fahrerlaubnis

03. August 2009 0 Kommentare

Auf die niedersächsischen Kommunen als Träger der Freiwilligen Feuerwehren kommen steigende Kosten zu. Hintergrund ist die Änderung der Führerscheinklassen. Der Innenminister lässt sie damit allein.

Seit 1999 berechtigt der PKW-Führerschein (Klasse B) nur noch zum Führen von Fahrzeugen bis 3,5 t. Jüngere Feuerwehrleute dürfen mit ihrem normalen Führerschein die meisten ihrer Einsatzfahrzeuge gar nicht bewegen, denn diese sind schwerer.

Um insbesondere die Freiwilligen Feuerwehren einsatzfähig zu erhalten, müssen die Feuerwehrleute einen speziellen Feuerwehr-Führerschein erwerben. An den Landesfeuerwehrschulen wird dies jedoch nicht angeboten.

Vor diesem Hintergrund findet es die Landesregierung zwar gut, dass Kommunen wie die Stadt Wolfenbüttel ihre Feuerwehrleute in einer Dienstfahrschule ausbilden lassen. Aber an den Kosten will sie sich nicht beteiligen.

Das geht aus der Antwort von Niedersachsens Innenminister Schünemann (CDU) auf eine Anfrage der SPD-Innenpolitiker hervor. Die Kommunen bekommen für die Kosten der Feuerwehren einen festen Teil der Feuerschutzsteuer, und dabei bleibt es.

Fazit: Angesichts klammer Kassen müssen die Freiwilligen Feuerwehren womöglich bald ihre Fahrzeuge in der Garage stehen lassen - dann nämlich, wenn von den wenigen Feuerwehrleuten mit passendem Führerschein niemand erreicht werden kann.

Denn im Notfall zur Rettung von Menschen ausrücken, auch wenn niemand die erforderliche Fahrerlaubnis hat, das ist eine Straftat, betont der Minister ausdrücklich.

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Wortlaut der Anfrage und der Antwort PDF 48 KB

Innen- und RechtspolitikKommunalpolitikNiedersachsen

 

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